
Broschüre: Radverkehrsnetz Info 21
Datum: 08.08.2025 / Art.-Nr.: D024 / Anbieter: MUNV NRW
Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen wird die wegweisende Radwegebeschilderung wie eine Beschilderung nach der Straßenverkehrs-Ordnung behandelt. Sie ist durch die Straßenverkehrsbehörde verkehrsrechtlich anzuordnen.
Diese Besonderheit machte es im Jahr 2006 notwendig, die Regelungen zur Erstinstallation und Unterhaltung der Radverkehrswegweisung in NRW einheitlich in der HBR NRW zu erläutern.
Ziel des Landes NRW ist es, dass die HBR NRW flächendeckend Anwendung findet und die hochwertige Wegweisung einen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs in NRW leistet.